Darf man unsterile Einmalhandschuhe desinfizieren und weiterverwenden? Falls ja, was muss man beachten, um nosokomiale Infektionen zu vermeiden und Mitarbeiter vor potentiell infektiösen Materialien zu schützen?
Zum Einsatz im medizinischen Bereich müssen die Anforderungen an Einmalhandschuhe durch die DIN Norm EN 455 erfüllt sein.
Indikationsgerechter Einsatz von Einmalhandschuhen
Der Einsatz von Einmalhandschuhen ist im Arbeitsalltag und in den Arbeitsanweisungen zu prüfen. Ein nicht-indikationsgerechter Einsatz dient nicht dem Schutz des Patienten vor Infektionen. Einmalhandschuhe vermitteln oftmals eine Scheinsicherheit und bergen die Gefahr der Keimübertragung.
Einmalhandschuhdesinfektion
Sofern die regulatorischen Vorgaben der KRINKO „Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens“ erfüllt sind, kann eine patientenbezogene Einmalhandschuhdesinfektion durchgeführt werden.
Schulung der Mitarbeiter
Zur Vermeidung von nosokomialen Infektionen und zum Schutz der Mitarbeiter vor potentiell infektiösen Materialien sind die Mitarbeiter regelmäßig in der Umsetzung der Händehygiene nach den 5 Momenten der Händehygiene und des indikationsgerechten Einsatzes von Einmalhandschuhen zu schulen.
Hygienische Aspekte
Einmalhandschuhe dienen lt. TRBA 250 zum Schutz der Mitarbeiter vor potentiell infektiösem Material und/oder bei Vorliegen von Erregern mit hoher Virulenz.
Um eine potentielle Gefahr der Keimtransmission durch Einmalhandschuhe zu minimieren, sind folgende Punkte einzuhalten:
- Spritzwasser- und kontaktgeschützte Lagerung der offenen Verpackungen (keine Stapelung, Wandhalterungen bevorzugen)
- Entnahme erfolgt nur mit desinfizierten Händen
- Handschuhe sind an den Stulpen zu entnehmen
- Prüfung der Handschuhe auf Läsionen
- Kontaminierte Handschuhe sind direkt zu entsorgen und anschließend ist eine Händedesinfektion durchzuführen.
- Zuviel entnommene Handschuhe nicht zurückstecken
- Bevorratung von Einmalhandschuhen in der Kitteltasche ist unzulässig
Indikationsgerechter Einsatz von Einmalhandschuhen
Tätigkeiten im direkten und indirekten Patientenkontakt wurden definiert. Sofern keine potentielle Gefahr für den Mitarbeiter oder den Patienten besteht, ist die Durchführung einer hygienischen Händedesinfektion ausreichend.
Ökologische Optimierung
- Minimierung des Verbrauchs durch indikationsgerechten Einsatz
- Einsatz und Bezug von Einmalhandschuhe aus nachhaltigen Materialien und aus europäischer Produktion
- Angepasste Verpackungsgrößen / Minimierung der Verbrauchsmenge, weniger Inhalt begünstig eine leichtere Entnahme und somit einen geringeren Verwurf
- Hygienisch angepasste Entnahmesysteme mit einer Einzelentnahme an der Stulpe, z.B. aus einer Flowpack Verpackung (verschließ- und desinfizierbar)
Einmalhandschuhdesinfektion
Voraussetzung zur Durchführung ist der Einsatz von Einmalhandschuhen mit der DIN EN 374. Desweiteren sind die Vorgaben der KRINKO einzuhalten.
- Nur ein patientenbezogener Einsatz
- Definierte Arbeitsabläufe, welche einen häufigen Handschuhwechsel erfordern. (An- und Abschluss zur Dialysebehandlung)
- Handschuhdesinfektion erfolgt immer nach den Kriterien der 5 Momente der Händehygiene
- Perforierte und kontaminierte Handschuhe sind zu entsorgen und eine anschließende Händedesinfektion ist durchzuführen
- Max. Tragezeit 15 min.; max. 5 Desinfektionen
Schulung der Mitarbeiter, Vorraussetzung für eine Desinfektion
Indikationen zum Einsatz von Einmalhandschuhen bzw. der Einmalhandschuhdesinfektion wurden definiert und die Mitarbeiter werden entsprechend jährlich geschult. Die Arbeitsanweisungen wurden angepasst und die Abläufe sind im Hygieneplan dokumentiert.
Weiterführende Informationen zur Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und Händehygiene in der Medizin
Leitline für angewandte Hygiene in der Dialyse, 4. Auflage
In der Leitlinie findet man weitere Informationen in den Kapiteln 7.1 Personalhygiene, 7.1.1 Händehygiene, 7.1.4 Persönliche Schutzausrüstung, 7.1.4.2 Einmalhandschuhe
Die Leitlinie kann hier erworben werden.
5 Momente der Händehygiene
Die 5 Momente der Händehygiene werden über die Aktion Saubere Hände propagiert.
Ein Schulungsvideo zur aseptischen Tätigkeit am Dialysepatienten gibt es hier.
Robert Koch-Institut
Die Empfehlungen Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens sind auf der Website des RKI veröffentlicht (siehe v.a. Tab. 2 „Typische Situationen mit Indikationen für die hygienische Händedesinfektion“). (PDF, 651KB, Datei ist nicht barrierefrei)
Ein Kommentar zum Indikationsgerechten Einsatz medizinischer Einmalhandschuhe im Gesundheitswesen kann im Epidemiologischen Bulletin, Ausgabe 10/2024, Seite 3 ff. eingesehen werden. (PDF, 3MB, Datei ist nicht barrierefrei)
Beispiele für Situationen, in denen das Tragen medizinischer Einmalhandschuhe indiziert ist:
– Blutentnahme (auch bei Lanzettenblutentnahme)
– Legen von Gefäßzugängen / periphervenösen Verweilkanülen (PVK) / Verabreichung von intravenösen (i. v.) Injektionen
– Manipulation an einem Gefäßzugang (in Anwesenheit von Blut)
– Endotracheales Absaugen (CAVE: für offene Systeme sterile Handschuhe)
– Notfallbehandlung (in „unklaren/ungeordneten Situationen“) in zentralen Notaufnahmen oder dem Rettungsdienst
– Untersuchung von nicht dekontaminierten Biomaterialien
– Umgang mit Medikamentenverneblern
– Beim Verwenden von Instrumenten, die potenziell mit Blut, Sekreten und Exkreten verschmutzt werden können (z. B. vaginale Ultraschallsonden, Endoskope)
– Bei der Aufbereitung von Instrumenten, die mit Blut, Sekreten oder Exkreten verschmutzt wurden (ggf. ist hier der Einsatz besonderer chemikalienbeständiger Handschuhe indiziert
– Umgang mit medizinischen Abfällen, die mit Blut, Sekreten, Exkreten oder Erbrochenem verschmutzt sind
– Entsorgung von Abfallsäcken